Ausrichterstadt für das 25. Sächsische Landeserntedankfest gesucht
Im Jahr 2024 findet das 25. Sächsische Landeserntedankfest statt. Für die zweitgrößte Veranstaltung im Freistaat, wird eine Ausrichterstadt aus dem ehemaligen Direktionsbezirk Chemnitz gesucht.
Sachsens größtes Erntedankfest bietet der Gastgeberstadt eine einzigartige Möglichkeit, sich und ihre Heimatregion zu präsentieren. Während der drei Festtage erfahren Unternehmen, Vereine und Verbände, die das gesellschaftliche Leben der ländlichen Regionen prägen, besondere Aufmerksamkeit und Wertschätzung. Höhepunkte sind unter anderem die feierliche Eröffnung am Freitag, die Auszeichnung der Sieger des Wettbewerbs „Schönste Erntekrone - schönster Erntekranz Sachsens“ am Samstag sowie der ökumenische Erntedankfestgottesdienst am Sonntag.
Im Juni hat der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, in der Gastgeberstadt des Landeserntedankfestes 2023, Frohburg im Landkreis Leipzig, Kommunen aus dem Direktionsbezirk Chemnitz eingeladen, sich um die Gastgeberschaft für das beliebte Fest zu bewerben.
Interessierte Städte und Gemeinden reichen ihre Bewerbung bis zum 15. Dezember 2022 beim Sächsischen Landeskuratorium Ländlicher Raum e.V. (SLK) ein. Die Bewerbungsunterlagen finden Sie online unter https://www.slk-miltitz.de/bewerbungsboegen-ausrichterstadt-2024.html.
Hintergrund:
Das Sächsische Landeserntedankfest würdigt die Leistungen der Menschen in den ländlichen Regionen, der Vereine und Verbände, der Betriebe des Klein- und Mittelstandes, insbesondere der Land- und Ernährungswirtschaft sowie das bürgerschaftliche Engagement. »Regional hat wert« ist dabei ein besonders prägender Gedanke. Das Fest findet seit dem Jahr 1998 jährlich wechselnd in einem der drei früheren Regierungsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig statt.
Gastgeber des 23. Sächsischen Landeserntedankfestes im Jahr 2022 ist vom 30. September bis zum 2. Oktober die Stadt Zittau im Landkreis Görlitz. Im Jahr 2023 findet das Fest im Kohrener Land in der Stadt Frohburg statt.
Das Landeserntedankfest wird mitfinanziert aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.